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  3. Anmelde- und Teilnahmebedingungen Renewed mind camp 2026

1. Geltungsbereich

Die folgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der

FCG Lindau-Weißensberg,
Kirchstraße 67
88138 Weißensberg
Deutschland,

(im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und dem Anmeldenden bzw. dem Teilnehmer der Veranstaltung „88138 Weißensberg“, die vom 23.05.2026 bis 26.05.2026 im

Waldhaus Talblick, Familie Wolf
Biberwier 159
6633 Biberwier
Österreich

stattfindet. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung über die Website erkennt der Anmeldenden bzw. der Teilnehmer diese Bedingungen als verbindlich an.

2. Verhaltensregeln und Einhaltung der Hausordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung des Waldhaus Talblick zu respektieren und deren Regelungen strikt einzuhalten. Die Anweisungen des Veranstalters und seiner autorisierten Personen sind zu befolgen.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind Drogen, jegliche Art von Waffen und die Mitnahme und der Konsum von Alkohol strengstens untersagt. Verstöße gegen dieses Verbot sowie die vorsätzliche Störung der Veranstaltung führen zum sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er am Eigentum des Veranstalters oder des Tagungszentrum Blaubeuren verursacht.

3. Aufsichtspflicht, Krankheiten, Notfälle

Für die Teilnahme Minderjähriger ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Bei medizinischen Notfällen wird der Veranstalter umgehend die notwendige medizinische Versorgung (z.B. durch Benachrichtigung des Rettungsdienstes) veranlassen. Die Kosten für diese medizinischen Leistungen sind vom Teilnehmer selbst oder dessen Erziehungsberechtigten zu tragen.

4. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer aus einer Familie. Für die erste Person liegen die Kosten bei 250€. Für jede weitere Person aus der Familie liegen die kosten bei jeweils 150€.

Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist an folgendes Konto zu leisten:
Empfänger: Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
Bank: Sparkasse Lindau
IBAN: DE27 7315 0000 0000 0002 73
BIC: BYLADEM1MLM

Der Verwendungszweck ist dem Teilnehmer eindeutig zugeordnet und der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.

Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, ihn per E-Mail zu mahnen und eine Nachfrist von 7 Tagen zur Zahlung zu setzen.

Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird eine Schadensersatzpauschale fällig, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet (siehe Abschnitt „3.Rücktritt/Stornierung“).

5. Rücktritt/Stornierung

Der Rücktritt von der Teilnahme ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Dazu ist eine E-Mail an buero@fcg-lindau.de zu senden.

Beim Rücktritt von der Teilnahme gelten folgende Regelungen. Dabei ist es unerheblich, ob der Rücktritt durch den Teilnehmer veranlasst wird oder vom Veranstalter (im Fall eines Zahlungsverzugs).

Bei einem Rücktritt vor dem 10.04.2026 wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr erhoben. Der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.

Bei einem Rücktritt nach dem 10.04.2026 entspricht die Schadensersatzpauschale der gesamten Teilnahmegebühr. In diesem Fall ist keine Rückerstattung mehr möglich, da unsere Kosten fix sind.

Ist die Teilnahmegebühr bereits überwiesen worden, wird der erstattungsfähige Betrag auf das Konto zurücküberwiesen, von dem die Zahlung der Teilnahmegebühr stammt. Im Falle, dass die Zahlung noch nicht getätigt wurde, müssen die oben genannten Pauschalbeträge überwiesen werden.

Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der durch die Nichtteilnahme entstandene Schaden für den Veranstalter wesentlich geringer ist als die geforderte Pauschale.

Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahmegebühr bei einem Rücktritt nach dem Stichtag vollständig fällig wird. Wir empfehlen daher, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in Betracht zu ziehen. Diese kann die anfallenden Stornokosten im Falle von Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen absichern.

6. Teilnahme eines Ersatzreisenden

Der Teilnehmer kann sich bis zum Beginn der Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Erfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

7. Rücktritt des Veranstalters vor Veranstaltungsbeginn.

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten

a) wenn der Anmeldende oder der Teilnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere die Teilnahmegebühr wie in „2. Teilnahmegebühr und Zahlung“ beschrieben nicht leistet.

b) bis zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldung, wenn für ihn erkennbar ist, dass etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.

c) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Veranstaltung wesentlicher persönlicher Umstände des Teilnehmer nach Abschluss des Vertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Veranstaltung für den Teilnehmer oder die anderen Teilnehmer nicht gewährleistet ist.

d) der Vertrag auf der Grundlage falscher oder irreführender Angaben des Anmeldenden bzw. wegen Verschweigens wesentlicher nach dem Sinn des Vertrages zu offenbarenden Tatsachen erfolgt ist. Hierzu zählt beispielsweise falsche Angaben zur Identität des Anmeldende bzw. Teilnehmer.

8. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Veranstaltung als dessen bevollmächtigte Vertreter können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Veranstaltung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber der Teilnehmer der Veranstaltung oder die weitere schadenfreie Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung der Veranstaltungsleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die dadurch entstehenden Kosten hat der Anmeldende bzw. dessen Personensorgeberechtigte zu tragen. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf die Volle Teilnahmegebühr; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

Außerdem kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn ein Fall höherer Gewalt – z. B. eine Naturkatastrophe oder ein Streik bzw. vergleichbare, nicht durch Veranstalter zu vertretende Umstände – die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht.

9. Bild und Video Nutzung

Der Veranstalter beabsichtigt, während des Events Fotos und Videos zu erstellen, um die Veranstaltung zu dokumentieren und sie für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Möglichkeit zur Einwilligung finden Sie im Anmeldeformular.

10. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die zur Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung notwendigen personenbezogenen Daten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Detaillierte Informationen zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung, zu den Speicherfristen und zu den Rechten der Teilnehmer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf die im Anmeldeformular verwiesen wird.

11. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Verhaltensregeln durch den Teilnehmer resultieren.

Jegliche Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Wertgegenständen und Kleidungsstücken wird ausgeschlossen.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers resultieren, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

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